Kosten
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Eine Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten erfolgt wie bei anderen Fachärzten ebenfalls über Ihre Krankenversichertenkarte. Für gesetzlich Versicherte fallen üblicherweise keine zusätzlichen Gesundheitskosten in meiner Praxis an.
Kostenübernahme bei Privatversicherten
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten.Dennoch gibt es einige Versicherungen oder Tarife, in denen die Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang erstattet werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über das gängige Procedere informieren.
Danach verfahren Sie, wie bei ihrer PKV üblich.
Kostenübernahme in der Beihilfe
Die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) übernimmt in der Regel problemlos die Kosten.
Häufig wird jedoch ein ausführlicher Antrag des Psychotherapeuten erwartet, wenn die Therapie zehn Sitzungen übersteigt.
Üblicherweise werden in der Beihilfe 40 Psychotherapiesitzungen genehmigt.
Selbstzahler
Es besteht ebenfalls die Option, die erbrachten Leistungen als Selbstzahler zu begleichen.
Ich berechne meinen Stundensatz wie üblich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (2,3-facher bis 3,5-facher Satz).
Falls es Ihnen aus finanziellen Gründen nachweislich nicht möglich sein sollte, die vorgegebenen Stundensätze zu zahlen, bin ich gegebenenfalls dazu bereits, einen reduzierten Stundensatz abzurechnen.
Haftungsausschluss
Die oben genannten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Die auf dieser Internetpräsenz gesammelten Informationen erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Es ist mir in keinem Fall möglich, Haftung für die sachliche Richtigkeit der dargestellten Ausführungen zu übernehmen.